Rechtsprechung
   VG München, 18.09.2023 - M 27 K 23.3532   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,25275
VG München, 18.09.2023 - M 27 K 23.3532 (https://dejure.org/2023,25275)
VG München, Entscheidung vom 18.09.2023 - M 27 K 23.3532 (https://dejure.org/2023,25275)
VG München, Entscheidung vom 18. September 2023 - M 27 K 23.3532 (https://dejure.org/2023,25275)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,25275) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • BAYERN | RECHT

    AufenthG § 104c Abs. 1 S. 1; VwGO § 123; VwGO § 166
    Chancen-Aufenthaltsrecht, Ununterbrochener Voraufenthalt (verneint), Unterbrechung des Voraufenthalts aufgrund vorgelegten gambischen Heimreisescheins

  • rewis.io
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Bayern, 07.09.2022 - 10 ZB 22.1187

    Kein Anspruch auf Erteilung einer Duldung mit Beschäftigungserlaubnis

    Auszug aus VG München, 18.09.2023 - M 27 K 23.3532
    Ein Antrag auf Zulassung der Berufung wurde mit Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 7. September 2022 abgelehnt (10 ZB 22.1187).

    Nach den Ausführungen im Verfahren hinsichtlich einer Duldungserteilung (vgl. Urteil der 10. Kammer v. 17.3.2022 - M 10 K 21.3767 - Rn. 12-16; bestätigend BayVGH, B.v. 7.9.22 - 10 ZB 22.1187 - Rn. 6-8) - denen sich die Kammer anschließt - hatte der Antragsteller ab dem 21. Januar 2022 keine Duldung mehr und auch sonst keinen Anspruch auf Erteilung einer solchen mehr.

  • VG München, 17.03.2022 - M 10 K 21.3767

    Kein Anspruch auf Duldung nebst Beschäftigungserlaubnis

    Auszug aus VG München, 18.09.2023 - M 27 K 23.3532
    Eine Klage auf Erteilung einer Duldung (mit oder ohne Beschäftigungserlaubnis) wurde mit Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 17. März 2022 abgewiesen (M 10 K 21.3767).

    Nach den Ausführungen im Verfahren hinsichtlich einer Duldungserteilung (vgl. Urteil der 10. Kammer v. 17.3.2022 - M 10 K 21.3767 - Rn. 12-16; bestätigend BayVGH, B.v. 7.9.22 - 10 ZB 22.1187 - Rn. 6-8) - denen sich die Kammer anschließt - hatte der Antragsteller ab dem 21. Januar 2022 keine Duldung mehr und auch sonst keinen Anspruch auf Erteilung einer solchen mehr.

  • VG Gelsenkirchen, 27.03.2023 - 8 L 405/23

    Voraufenthaltszeiten Untertauchen Verwaltungspraxis Selbstbindung der Verwaltung

    Auszug aus VG München, 18.09.2023 - M 27 K 23.3532
    Nach dem Wortlaut des § 104c Abs. 1 Satz 1 AufenthG ("[...] wenn er sich am 31. Oktober 2022 seit fünf Jahren ununterbrochen geduldet, gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis im Bundesgebiet aufgehalten hat [...]") ist für die Beurteilung des erforderlichen Voraufenthalts auf den (mindestens) fünfjährigen Zeitraum unmittelbar vor dem Stichtag abzustellen; ein abgeschlossener Zeitraum davor genügt nicht (vgl. so auch VG Gelsenkirchen, B.v. 27.3.2023 - 8 L 405/23 - juris Rn. 17).

    Ersichtlich sollen damit nur kurzfristige, lose Aufenthalte außerhalb des Bundesgebietes etwa zu Besuchszwecken ausgenommen werden (vgl. so auch VG Gelsenkirchen, B.v. 27.3.2023 - 8 L 405/23 - juris Rn. 32).

  • BVerfG, 06.03.2003 - 2 BvR 397/02

    Zur Strafbarkeit des unerlaubten Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland

    Auszug aus VG München, 18.09.2023 - M 27 K 23.3532
    Es ist auch nicht maßgeblich, wie lange eine Duldung des Antragstellers zwischen Auslaufen der erteilten Duldung am ... und dem Eintritt einer Duldung aufgrund eines nicht nur kurzfristen Nichtbetreibens der Abschiebung (vgl. BVerfG, B.v. 6.3.2003 - 2 BvR 397/02 - juris Rn. 37 unter Bezugnahme auf BVerwG, U.v. 25.9.1997- 1 C 3.97 - juris Rn. 23 f.; vgl. BayVGH, B.v. 16.1.2023 - 19 CE 22.2222 - juris Rn. 16) nicht bestand.
  • BVerwG, 25.09.1997 - 1 C 3.97

    Duldung für vietnamesische Staatsangehörige bei Unmöglichkeit der Abschiebung

    Auszug aus VG München, 18.09.2023 - M 27 K 23.3532
    Es ist auch nicht maßgeblich, wie lange eine Duldung des Antragstellers zwischen Auslaufen der erteilten Duldung am ... und dem Eintritt einer Duldung aufgrund eines nicht nur kurzfristen Nichtbetreibens der Abschiebung (vgl. BVerfG, B.v. 6.3.2003 - 2 BvR 397/02 - juris Rn. 37 unter Bezugnahme auf BVerwG, U.v. 25.9.1997- 1 C 3.97 - juris Rn. 23 f.; vgl. BayVGH, B.v. 16.1.2023 - 19 CE 22.2222 - juris Rn. 16) nicht bestand.
  • VGH Bayern, 16.01.2023 - 19 CE 22.2222

    Keine Unmöglichkeit der Abschiebung aus tatsächlichen Gründen

    Auszug aus VG München, 18.09.2023 - M 27 K 23.3532
    Es ist auch nicht maßgeblich, wie lange eine Duldung des Antragstellers zwischen Auslaufen der erteilten Duldung am ... und dem Eintritt einer Duldung aufgrund eines nicht nur kurzfristen Nichtbetreibens der Abschiebung (vgl. BVerfG, B.v. 6.3.2003 - 2 BvR 397/02 - juris Rn. 37 unter Bezugnahme auf BVerwG, U.v. 25.9.1997- 1 C 3.97 - juris Rn. 23 f.; vgl. BayVGH, B.v. 16.1.2023 - 19 CE 22.2222 - juris Rn. 16) nicht bestand.
  • VG Sigmaringen, 26.02.2024 - 1 K 344/24

    Chancen-Aufenthaltsrecht bei kurzer Aufenthaltsunterbrechung

    Damit wird dem Rechtsschutzbedürfnis nicht bereits mit der Anordnung einer aufschiebenden Wirkung Genüge getan (vgl. auch VG München, Beschluss vom 18.09.2023 - M 27 K 23.3532, M 27 E 23.3569 -, juris, Rn. 20).

    Nach dem Wortlaut des § 104c Abs. 1 Satz 1 AufenthG ist für die Beurteilung des erforderlichen Voraufenthalts auf den (mindestens) fünfjährigen Zeitraum unmittelbar vor dem Stichtag (31.10.2017 bis 31.10.2022) abzustellen; ein abgeschlossener Zeitraum davor genügt nicht (vgl. so auch VG München, Beschluss vom 18.09.2023 - M 27 K 23.3532, M 27 E 23.3569 -, juris, Rn. 28; VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 27.03.2023 - 8 L 405/23 -, juris, Rn. 17).

    Diese Frage wird allerdings in der Rechtsprechung unterschiedlich beantwortet (wie hier: VG München, Beschluss vom 18.09.2023 - M 27 K 23.3532, M 27 E 23.3569 -, juris, Rn. 29; a. A. VG Chemnitz, Urteil vom 18.05.2023 - 6 K 1457/22 -, Rn. 44; VG Köln, Urteil vom 03.11.2023 - 12 K 3317/23 -, Rn. 51 - 54; VG Frankfurt, Beschluss vom 06.10.2022 - 6 L 2434/22.F -, Rn. 13, jeweils juris).

    Eine solche Voraussetzung enthält § 104c Abs. 1 Satz 1 AufenthG nicht (so auch VG Chemnitz, Urteil vom 18.05.2023 - 6 K 1457/22 -, juris, Rn. 43; VG München, Beschluss vom 18.09.2023 - M 27 K 23.3532, M 27 E 23.3569 -, juris, Rn. 29).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht